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Allgemeines

Mit der Auftragserteilung, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Andere Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigelegt sein sollten.

Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, die sich bereits in Arbeit befinden, können nicht mehr annulliert werden.

Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Empfängers. Sollten keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sein, erfolgt der Rückversand auf dem gleichen Wege wie Empfangen-soweit die möglich ist.

Versicherung

Der Auftraggeber ist zur ausreichenden Versicherung auf seine Kosten für den Transport und die bei uns befindliche Ware verpflichtet. Der Wert unserer Arbeit ist ebenfalls für den Rücktransport zu versichern. Für Ausnahmefälle und Verlustschäden durch unser nachweisbares Verschulden haften wir mit den Leistungen unserer Valoren-/Wertversicherung Sollte diese aus versicherungsbestimmten Gründen nicht haften obliegt die Haftung alleine beim Auftraggeber/Eigentümer der Ware. Auch Rücksendungen sind ausreichend zu versichern.

Lieferung

Eine Gewähr für Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir nicht übernehmen. Höhere Gewalt oder ähnliche Lieferhindernisse lassen unsere Lieferverpflichtungen ruhen und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltungsmachung von Schadenersatzansprüche oder zur Auftragsstreichung (§326,Abs.2BGB)

Fasserarbeiten – Kundensteine

Für die uns zur Be-, Ver- oder Umarbeitung überlassene Ware übernehmen wir bei Verlust durch Höhere Gewalt keinerlei Haftung .Jegliche Risiken und Schäden, die durch Fasserarbeiten entstehen sind vom Auftraggeber zu tragen da der Wert der Ware in keiner Relation zum Auftragswert steht und diesen meist deutlich übersteigt. Zudem sind Edelsteine Naturprodukte auf deren Beschaffenheit wie z.B. innere Spannungen oder Risse wir keinen Einfluss haben, ebenso wie auf behandelte Steine mit z.B. künstlichen Rissfüllungen, sowie Doubletten und Tripletten.  Auch für jegliche Art der Weiterbearbeitung durch Dritte, wie z.B. Schleifarbeiten trägt das alleinige Risiko unser Auftraggeber bzw. der Eigentümer der Ware

Reklamationen, Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Reklamationen können nur unverzüglich, nach Empfang der Ware angemeldet werden. Da Schmuckstücke kunstgewerblich in Handarbeit hergestellte Gebrauchsgegenstände sind, auf deren Nutzung, Abnutzung und Weiterbearbeitung wir keinen Einfluss und keine Kontrolle haben, und bei deren Herstellung keinerlei Normen und Zertifizierungen zugrunde liegen können wir keine Garantien und Gewährleistungen geben. Es liegt in unserem Ermessen im Schadensfall Kulanz zu gewähren.

Wir können jedoch versichern dass alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erledigt werden und erst nach sorgfältiger Prüfung unser Haus verlassen.

Um eine lange Freude an Ihrem Schmuckstück zu gewährleisten sollten Sie dieses in regelmäßigen Abständen , am besten jährlich, und nach einer Nachbearbeitung wie z.B. Polieren und Weitenänderung,  zur Überprüfung geben. Dieser Service ist durch uns gefasste Schmuckstücke unserer Kunden kostenlos.

Edelmetallabfall (Gekrätz, Fasserstich)

Branchenüblich geht der beim Fassen durch fräsen, feilen polieren etc. anfallende Edelmetallabfall in unseren Besitz und Eigentum über. Begründet damit dass eine separierte Kundenzuordnung des Metallabfalls aus technischen Gründen (z.B. Absauganlage) nicht möglich ist und zudem eine große zeitliche und damit Kostenintensive Belastung darstellt. Des weiteren gleicht der Zugewinn an Edelmetall für  uns die zeitaufwendige Mehrarbeit des Vorjustierens nicht genau passender Fassungen und den damit verbundenen Fräserverschleiß aus welche wir dafür auch nicht gesondert berechnen.

Der Edelmetallabfall ist Teil unserer Kalkulation und  im Stundenlohn prozentual mindernd berücksichtigt.

Da diese Regelung als Branchenüblich gilt bedarf sie keiner gesonderten Vereinbarung und Zustimmung und gilt mit Erteilung eines Fassauftrages als akzeptiert.

Preise und Zahlungen

Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer ab Kirschweiler und sind für nachfolgende Dienstleistungen unverbindlich. Unsere Rechnungen sind, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu zahlen.

Verzugszinsen

bei Zielüberschreitung werden nach den jeweiligen banküblichen Zinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Bei Herausgabe von Wechsel oder Schecks gilt erst nach deren Einlösung als erfolgt.

Wechselsteuer-, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.

Die von uns angelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand  ist Idar-Oberstein  Erfüllungsort ist Kirschweiler

 

Alexander Görg